Wiederaufnahme Die Wiederaufnahme in die röm.kath. Kirche ist prinzipiell in jedem Pfarramt möglich (unabhängig vom Wohnsitz). Voraussetzung ist eine klare und dauerhafte Entscheidung, zur Gemeinschaft der röm.kath. Kirche zu gehören. Dokumente: Taufschein mit Austrittsmeldung, eventuell: kirchlicher Trauschein.
|
updated on 30.10.09 by gcd